Allgemeine Geschäftsbedingungen|der natural running GmbH

Die Fa. natural running GmbH bietet Sportseminare für Privatkunden sowie Ausbildungsseminare für den Geschäftskundenbereich.

natural-running-Kurse werden vom jeweiligen Anbieter, der Lizenznehmer der natural running GmbH ist, eigenverantwortlich ausgerichtet.

Für die Bestellung von Trainingsequipment bieten wir einen online-Shop an, der von der Ludwig Artzt GmbH betrieben wird. Bitte beachten Sie die hierzu aufgeführten gesonderten AGB.


SPORTSEMINARE UND AUSBILDUNGSSEMINARE

1. Durchführung der Veranstaltungen
Die Veranstaltungsdurchführung erfolgt durch die natural running GmbH. Die natural running GmbH erbringt die organisatorische Vorbereitung und Durchführung des Seminars.

2. Voraussetzungen

Laufseminare und Sportseminare für Privatkunden

Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vor der Teilnahme an Veranstaltungen auf die Fähigkeit zur Teilnahme an einem Sportseminar ärztlich überprüft zu haben. Ist für die Teilnahme an einem Seminar ein besonderes Fitnesslevel erforderlich, so wird dies in den Seminarunterlagen explizit benannt.

natural-running-Übungsleiter
Der Teilnehmer sollte über eigne Erfahrungen im Laufsport verfügen. Idealerweise bestehen bereits Erfahrungen in der Gruppenanleitung.

natural-running-Trainerausbildung Stufe C
Zum Erwerb der natural-running-Trainerlizenz Stufe C müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

- Erfahrungen als Läufer, möglichst mit Wettkampfteilnahme 
- Erfahrungen in der Anleitung von Trainingsgruppen
- Sie sollten 10 km in einer Stunde laufen können
- Nachweis der Teilnahme an einem natural-running-Kurs oder Seminar

Von jedem Kursteilnehmer wird ein Nachweis einer Erste-Hilfe-Ausbildung gefordert, die nicht älter als 2 Jahre sein darf. Diese kann bis spätestens 3 Monate nach Kursabschluss nachgereicht werden.

natural-running-Trainerausbildung Stufe B
Zum Erwerb der natural-running-Trainerlizenz Stufe B müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- natural-running-Lizenz Stufe C
- 1 Jahr Erfahrung als Lauftrainer
- Wettkampfsporterfahrung auf den Distanzen 5 bis 21,1 km (ggf. 42,2 km)

natural-running-Bewegungsanalyseausbildung
Für die Teilnahme an der natural-running-Bewegungsanalyseausbildung benötigen Sie:
- Erfahrungen als Läufer
- Grundkenntnisse in in Microsoft Windows

natural running-Fachverkäuferschulung
Für die Teilnahme an der natural-running-Fachverkäuferschulung sollten Sie über erste Erfahrungen in der Schuhberatung verfügen.

3. Anmeldung, Vertragsabschluss
Verbindliche Anmeldungen müssen online, schriftlich per Brief, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Die verbindliche Buchung wird schriftlich bestätigt, indem der Teilnehmer eine Rechnung über die Seminargebühr erhält. Mit Eingang der Seminargebühr auf dem Konto der natural running GmbH wird der Seminarplatz bestätigt.

Mit der Anmeldung zu Ausbildungsseminaren (natural-running-Trainerausbildungen, Bewegungsanalyseausbildung) erkennt der Teilnehmer die AGB, die Bestimmungen zur Vereinbarung einer Lizenz und die Prüfungsordnung an (s. Nr. 4). Mit der Anmeldung ist sofern für die Ausbildung erforderlich (s. Nr. 2) eine Aufstellung über die berufliche Qualifikation und/oder die Qualifikation als Trainer einzureichen. Die natural running GmbH kann eine Anmeldung zur Trainerausbildung ablehnen, sofern der Interessent nicht die erforderliche Vorbildung und/oder körperliche Konstitution aufweist.

Für in-house Seminare (Fachverkäuferschulung und andere individuelle Angebote) erhält der Vertragspartner von der natural running GmbH ein schriftliches Angebot über das vereinbarte Training. Dieses Angebot ist für die natural running GmbH für 8 Wochen bindend. In dem Kooperationsvertrag werden folgende Punkte festgelegt:
- Termin und Dauer des Trainings
- Trainingsinhalte
- Seminarprogramm
- Honorar (netto zzgl. MwSt. und Spesen)
- Reisekosten und Spesenabrechnung (zu Lasten des Auftraggebers)
- Die Teilnehmerzahl

4. natural-running-Trainerlizenz, Prüfung
Ziel der Ausbildungsseminare ist die Erlangung der natural-running-Lizenz als Trainer (natural-running-Lizenz) oder  Bewegungsanalyst (natural-running-Bewegungsanalyst). Zum Erreichen des Kurszieles ist das Bestehen der einzelnen Prüfungsbestandteile erforderlich. Die Prüfungsinhalte befinden sich in der Prüfungsordnung, die sich in aktueller Version zum Download auf www.natural-running.com/ausbildung.html befindet. Mit ihrer Anmeldung erkennen die Teilnehmer die Prüfungsordnung an.

Zur Verwendung der Marke natural-running ist die Erteilung einer natural-running-Lizenz durch die Firma natural running erforderlich. Hierzu wird eine entsprechende Nutzungsvereinbarung mit der natural running GmbH abgeschlossen.
Voraussetzung für das Erteilen der natural-running-Lizenz ist das Bestehen der Prüfung.

5. Teilnehmerzahl
Die Mindestteilnehmerzahl der Seminare beträgt 10 Personen, die max. Teilnehmerzahl variiert je nach Veranstaltung und wird in der Seminarausschreibung angegeben. Wir behalten uns vor, eine Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen oder wenn Gründe vorliegen, die wir nicht zu vertreten haben (Erkrankung des Dozenten, höhere Gewalt). In diesen Fällen werden die Teilnehmer umgehend telefonisch bzw. schriftlich benachrichtigt. Bereits gezahlte Veranstaltungsentgelte werden erstattet. Weitere Ansprüche bestehen ausdrücklich nicht. Für in-house-Seminare richtet sich die Teilnehmerzahl nach dem Kooperationsvertrag.

6. Unterkunft und Verpflegung
Vom Veranstalter werden Unterkünfte und Verpflegung in dem Rahmen zur Verfügung gestellt, wie es in der Seminarausschreibung auf www.natural-running.com ausgewiesen ist. Für in-house-Seminare richten sich Unterkunft und Verpflegung nach dem  Kooperationsvertrag.

7. Zahlung des Veranstaltungspreises
Der Teilnehmer erhält eine Rechnung über den Veranstaltungspreis. Die Bankverbindung für die Überweisung der Kursgebühr lautet:

natural running GmbH
Volksbank Lüneburger Heide eG
Kto. 243 555 500 0
BLZ 258 916 36

IBAN: DE 55 2589 1636 2435 5550 00
BIC: GENODEF1SOL

8. Zahlungsverzug
Eine nicht fristgerechte Zahlung der Rechnung berechtigt die natural running GmbH zum Rücktritt vom Veranstaltungsvertrag. Ein Veranstaltungsplatz wird in diesem Fall nicht mehr bereitgestellt.

9. Stornierung
Stornierungen müssen stets schriftlich erfolgen. Bei Abmeldung bis 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer kostenfrei stornieren. Danach berechnet die natural running GmbH:

50 % des Veranstaltungspreises bis 12 Wochen vor Veranstaltungstermin
60 % des Veranstaltungspreises bis 10 Wochen vor Veranstaltungstermin
70 % des Veranstaltungspreises bis 8 Wochen vor Veranstaltungstermin
80 % des Veranstaltungspreises bis 6 Wochen vor Veranstaltungstermin
90 % des Veranstaltungspreises bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin
100 % des Veranstaltungspreises bis 2 Wochen vor Veranstaltungstermin

Die Veranstaltungsteilnahme ist unter den Bedingungen gem. Nr. 3 dieser AGB übertragbar.

Dem Anmelder bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

10. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, Email) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens einen Tag nach Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

natural running
Ferdinand-Wallbrecht-Straße 23
30163 Hannover

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

11.Unterrichtsmaterial
Kursunterlagen zum Erreichen des Ausbildungsziels werden gestellt. Alle Seminarunterlagen (Texte, Daten, Checklisten, Ablaufpläne, Präsentationen und ähnliches) sind urheberrechtlich geschützte Materialien. Die Seminarunterlagen sind daher ausschließlich zur persönlichen Verwendung bestimmt. Jegliche Vervielfältigung, Nachdruck oder Übersetzung und Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch die natural running GmbH, auch von Teilen der Unterlagen, sind nicht gestattet und bedeuten eine Urheberrechtsverletzung, die strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt wird.

12.Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt, plötzlicher Erkrankung des Seminarleiters oder anderer, unvorhergesehener Ereignisse, wie z. B. Annullierung von Flügen oder Erliegen des Bahnverkehrs, die eine Durchführung des Seminars dem Veranstalter unmöglich oder nach Treu und Glauben nicht zumutbar machen, kann die Veranstaltung auch kurzfristig bis unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn abgesagt werden. Über die Rückerstattung des Honorars hinausgehende Ansprüche an den Veranstalter sind gem. Nr. 12 ausgeschlossen.

13. Haftungsausschluss
Die Haftung der natural running GmbH für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet die natural running GmbH für jeden Grad des Verschuldens.

Die jeweiligen Dozenten richten ihre Tätigkeit an aktuellen medizinischen Erkenntnissen und eigenen Forschungen aus, es kann aber für die im Rahmen eines Vortrags getroffenen Aussagen keinerlei Gewähr übernommen werden.

Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Lizenznehmers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruches.

Datenschutz
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz der natural running GmbH. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommen. Die Unwirksamkeit einer Bedingung lässt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

© natural running GmbH, 2009

natural running GmbH
Westendorfer Str. 44
29683 Dorfmark

Amtsgericht Walsrode, HRB 200507
Steuernummer 41/203/04107
Ust-Id-Nummer: DE 253221835

Geschäftsführer: Hans-Jörg Marquardt





Allgemeine Geschäftsbedingungen|des online-Shops|der Ludwig Artzt GmbH

Für die Bestellung von Trainingsequipment bietet die Ludwig Artzt GmbH einen online-Shop auf natural-running.com an. Bitte beachten Sie die hierzu aufgeführten gesonderten AGB.


§ 1 Vertragsabschluß
1. Die nachstehenden Bestimmungen sind unter Ausschluss etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Bestellers Bestandteil aller Angebote sowie Grundlage aller Lieferungen der Ludwig Artzt GmbH (im Folgenden kurz Artzt genannt).
2. Die Geschäftsbedingungen gemäß § 1 gelten auch für sämtliche zukünftigenGeschäftsbeziehungen zwischen dem Besteller und Artzt, unabhängig davon, ob bei einer Folgebestellung nochmals auf sie Bezug genommen wird.
3. Sämtliche Angebote von Artzt sind unverbindlich und erfolgen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Bestellung des Bestellers durch Artzt schriftlich oder telefonisch bestätigt wird, oder wenn die bestellte Ware ohne vorherige Bestätigung dem Besteller geliefert wurde.
4. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Artzt. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Zur Vertretung von Artzt sind nur die im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer und Prokuristen befugt.

§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen/Aufrechnungsausschluss
1. Die Preise werden nach der am Tag der Lieferung jeweils gültigen Preisliste von Artzt berechnet. Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Sonderpreise werden ebenfalls auf Grundlage der am Tag der Lieferung jeweils gültigen Preisliste von Artzt berechnet. Bei Änderungen der Preisliste zwischen Bestellung und Lieferung ändern sich die Sonderpreise entsprechend.
3. Zahlungen sind 30 Werktage nach Rechnungserteilung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungs-eingang innerhalb von zehn Werktagen nach Rechnungserteilung ist der Besteller berechtigt, 2% Skonto des Nettopreises abzuziehen. Bei Erteilung einer Abbuchungs-ermächtigung werden 3% Skonto in Abzug gebracht.
4. Wenn sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtern oder Artzt eine zuvor eingetretene Verschlechterung erst nach Vertragsschluss bekannt wird sowie bei Nichteinhaltung von Zahlungsterminen aus demselben rechtlichen Verhältnis (alle Ansprüche innerhalb einer ständigen Geschäftsbeziehung) ist Artzt berechtigt, ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung durchzuführen.
5. Bei Zahlungsverzug des Bestellers Artzt berechtigt, die Verzugzinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Weitergehende Rechte von Artzt bleiben unberührt.
6. Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegen die Forderungen von Artzt steht dem Besteller nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 3 Liefertermin, Versand, Gefahrtragung
1. Wird Artzt an der rechtzeitigen Lieferung durch bei Artzt oder seinen Zulieferern auftretende Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen gehindert, z.B. durch höhere Gewalt, Verkehrsstörungen, Streik, rechtmäßige Aussperrung oder unvorhergesehene Materialverknappung, ohne dass Artzt dies zu vertreten hat, verlängert sich die Lieferzeit, um einen angemessenen Zeitraum, ohne dass dem Besteller hieraus Ansprüche erwachsen.
2. Artzt ist zu Teillieferungen berechtigt.
3. Der Versand erfolgt von Dornburg.
4. Die Sach- und Preisgefahr geht mit Übergabe der bestellten Produkte an die für die Versendung ausgewählte Person auf den Besteller über, und zwar auch, wenn Artzt die Kosten des Versandes trägt. Verzögern sich Übergabe oder Versendung aus vom Besteller zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage des Zugangs der Anzeige der Versand- oder Übergabebereitschaft der Produkte auf den Besteller über.

§ 4 Untersuchungspflicht, Gewährleistung
1. Artzt leistet im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen Gewähr dafür, dass die gelieferten Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung die vereinbarte Beschaffenheit haben. Diese Gewähr bezieht sich nicht auf Abweichungen, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. Für Verschleiß aufgrund normalen Gebrauchs sowie für durch unsachgemäßen Gebrauch oder unsachgemäße Lagerung oder Verarbeitung verursachte Mängel leistet Artzt keine Gewähr. Das Gewährleistungsrecht erlischt bei vom Besteller veranlassten Reparaturversuchen.
2. Angaben über Produkte, insbesondere die in dem Katalog und sonstigen Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben dienen lediglich der besseren Unterscheidbarkeit und stellen in keinem Falle eine Garantie im Sinne des § 444 BGB oder eine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB der Produkte dar. Entsprechendes gilt bei der Lieferung von Mustern oder Proben. Eine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung liegt nur vor, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet ist.
3. Der Besteller hat die Produkte, auch wenn zuvor Muster oder Proben überlassen worden waren, unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Untersuchung und Rüge so gilt die Ware als genehmigt.
4. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs (siehe oben § 3(4)), spätestens mit der Anlieferung bei dem Besteller und beträgt im kaufmännischen Verkehr 12 Monate, soweit nicht im Falle des Weiterverkaufs der Produkte längere Fristen nach §§ 478, 479 BGB für Rückgriffs und Aufwendungs-Ersatzansprüche gelten. Der Rückgriff des Bestellers gegenüber Artzt ist auf die gesetzlichen Mängelansprüche des Abnehmers beschränkt. Darüber hinausgehende Vereinbarungen zwischen dem Besteller und dessen Abnehmer berechtigten nicht zum Rückgriff gegenüber Artzt.
5. Artzt leistet – nach seiner Wahl – Gewähr in Form von Nachbesserung oder Ersatzlieferung der fehlerhaften Produkte. Soweit die Aufwendungen sich dadurch erhöhen, dass die Produkte nach der Lieferung an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Bestellers verbracht worden sind, trägt dieser die Mehrkosten. Die durch unberechtigte Mängelrügen entstehenden Kosten trägt ausschließlich der Besteller.
6. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Besteller - unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche - berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Wenn mehrere Sachen zu liefern sind, kann Rückgängigmachung des Vertrages nur hinsichtlich der fehlerhaften Gegenstände verlangt werden, es sei denn, die Liefergegenstände sind als zusammengehörend verkauft. Soweit in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht anders bestimmt ist, sind weitergehende Ansprüche ausgeschlossen.
7. Mängel berechtigen den Besteller zur Zurückhaltung von Zahlungen nur, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind und soweit der zurückgehaltene Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Mangel steht.
8. Die Verwendung der gelieferten Produkte liegt in der alleinigen Verantwortung des Bestellers. Anwendungstechnische Ratschläge, Auskünfte und Beratungen sind unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
9. Der Besteller, der die Ware nicht zum Eigenverbrauch kauft, (Weiterverkäufer) soll gegenüber seinen Abnehmern das von Artzt zur Verfügung gestellte Werbematerial einsetzen und ansonsten nur in angemessener Form Werbung für die Produkte zu betreiben. Der Weiterverkäufer hat Artzt von den Folgen unangemessener Werbung freizustellen und den Schaden zu ersetzen, der durch die Verletzung dieser Verpflichtung entsteht.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. Artzt behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur Erfüllung aller Artzt künftig gegen den Besteller zustehenden Ansprüchen – auch soweit diese erst nach Abschluss dieses Vertrages begründet werden – vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der Artzt zustehenden Saldoforderungen.
2. Der Besteller wird die in dem Allein- oder Miteigentum stehenden Sachen Artzt (Vorbehaltsprodukte) als Verwahrer für Artzt mit kaufmännischer Sorgfalt besitzen. Schließt er Versicherungen für die Vorbehaltsprodukte ab, so tritt er seine Ansprüche aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag schon jetzt im Verhältnis des Eigentumsanteils von Artzt zu allen Eigentumsanteilen an dem betreffenden Vorbehaltsprodukt an Artzt ab.
3. Der Besteller ist – vorbehaltlich des folgenden Satzes – nicht befugt, die Vorbehaltsprodukte zur Sicherung zu übereignen, zu verpfänden oder sonst über sie zu verfügen. Eine Veräußerung ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet und nur, wenn sichergestellt ist, dass die daraus entstehenden Forderungen auf Artzt übergehen. Die dem Besteller aus der Veräußerung oder einem sonstigen, die Vorbehaltsprodukte betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Besteller schon jetzt als Sicherheit an Artzt ab.
4. Falls die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung gestellt ist, so tritt der Besteller schon jetzt einen Teil seines jeweiligen Saldoanspruches einschließlich des Schlusssaldos inHöhe der Forderung an Artzt ab.
5. Der Besteller ist ermächtigt, die an Artzt abgetretenen Forderungen einzuziehen. Artzt kann diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsprodukte jederzeit widerrufen, wenn der Besteller seine Verpflichtungen gegenüber Artzt erfüllt.
6. Der Besteller ist verpflichtet, Artzt jederzeit die gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte und über die an Artzt abgetretenen Ansprüche zu erteilen. Auf das Verlangen von Artzt hat der Besteller die Abtretung den Schuldnern anzuzeigen. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte und abgetretene Forderungen hat der Besteller Artzt sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Der Besteller wird zugleich den Dritten auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt zugunsten Artzt hinweisen. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe trägt der Besteller.
7. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen von Artzt nach Ziffer 1 nachhaltig um mehr als 20%, wird Artzt die Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers nach eigener Auswahl entsprechend freigeben.
8. Kommt der Besteller mit der Zahlung in Verzug oder kommt er sonst seinen vertraglichen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, ist Artzt unbeschadet seiner sonstigen Rechte berechtigt, die gelieferten Produkte sofort auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt –soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet –kein Rücktritt vom Vertrag. Dies gilt auch dann, wenn über das Vermögen des Bestellers das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

§ 6 Haftung/Schadenersatz
1. Für Schäden des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis oder unerlaubter Handlung, haftet Artzt nur, soweit Artzt oder deren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
2. Eine Haftung für Folgeschäden wie z.B. entgangener Gewinn und sonstige mittelbare Schäden wie der Ersatz von Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schadenersatzansprüche wegen Körper - und Gesundheitsschäden und auch nicht solche Schäden, gegen die eine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung den Besteller absichern sollte.
4. Diese Haftungsbeschränkung wirkt auch zugunsten der Mitarbeiter von Artzt.

§ 7 Sonstige Bestimmungen
1. Der Besteller ist mit der Speicherung und Verarbeitung der Daten, die Artzt aufgrund der Geschäftsbeziehung mit ihm erhält, einverstanden, soweit dies zur Abwicklung des Vertrages erforderlich ist.
2. Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Kaufrechts (UN – Kaufrecht/CISG).
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von Artzt, wenn der Besteller Vollkaufmann ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen.


Ludwig Artzt GmbH
Schiesheck 5
D-65599 Dornburg
Germany

Amtsgericht Limburg HRB 2696
Geschäftsführer: Ludwig Artzt & Felix Artzt


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