§ 1 Zweck der Prüfung und Ziel der Trainerausbildungen
(1) Ziel der Trainerausbildungen ist es, den Teilnehmern die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so zu vermitteln, dass sie eigenständig natural-running-Kurse leiten können, zur kritischen Einordnung wissenschaftlichen Erkenntnisse und zu verantwortlichem Handeln befähigt werden. Die Ausgabe der Lizenz bildet den handlungsqualifizierenden Abschluss der natural-running-Trainerausbildung.
§ 2 Voraussetzungen für die Teilnahme an der natural-running-Trainerausbildung
(1) Erfahrungen als Läufer, möglichst mit Wettkampfteilnahmen.
(2) Erste Erfahrungen in der Anleitung von Trainingsgruppen
(3) Der Teilnehmer muss in der Lage sein, zehn Kilometer in weniger als einer Stunde läuferisch zurück zu legen.
(4) Ein Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (16 Stunden-Kurs) ist für die spätere Kursdurchführung notwendig.
§ 3 Ausbildungsumfang
(1) Die Ausbildung zum natural-running-Lizenztrainer beträgt 38 Unterrichtsstunden und teilt sich in zwei Wochenendblöcke auf.
1. Theoretische Ausbildung „Fitnesstrainer“
1.1) natural-running Konzept
1.2) Leistungsphysiologie, Grundlagen der Stoffwechselphysiologie
1.3) Grundlagen Trainingslehre, Herzfrequenz, Borg-Skala, Leistungsdiagnostik, Laktatwerte, Trainingsbereiche.
1.4) Grundlagen der Laufbewegung
1.5) Grundlagen der Erwachsenenpädagogik
1.6) Umgang mit heterogenen Gruppen
1.7) natural-running Kurskonzept, Unterrichtskonzept
1.8) Sportschuhbau
1.9) Grundlagen der Übungsdurchführung Koordination, Kraft, Stretching
1.1 Theoretische Ausbildung „Techniktrainer“
1.1.1) natural-running Konzept
1.1.2) Grundlagen der Geh- und Laufbewegung
1.1.3) Videoanalyse
1.1.4) natural-running Kurskonzept, Unterrichtskonzept
1.1.5) Bewegungsapparat
1.1.6) Sportwissenschaftliche Grundlagen, Tempotraining
1.1.7) Biomechanik des Laufens
1.1.8) Grundlagen und Ziele der Bewegungsanalyse
1.1.9) Grundlagen der Übungsdurchführung Blackroll, Rumpfstabilisation, Lauf-Abc
2. Praktische Ausbildung „Fitnesstrainer“
2.1) Durchführung einer Leistungsdiagnostik
2.2) Umgang mit Pulsuhren
2.4) Pädagogik, praktische Unterrichtsgestaltung
2.6) Übungsanleitung Koordination, Kraft, Stretching
2.8) Durchführung einer Schuhberatung
2.1 Praktische Ausbildung „Techniktrainer“
2.1.1) Durchführung einer Leistungsdiagnostik
2.1.2) Umgang mit Pulsuhren
2.1.3) Das natural-running Konzept
2.1.4) Pädagogik, praktische Unterrichtsgestaltung
2.1.5) Übungsanleitung Blackroll, Rumpfstabilisation, Lauf-Abc
2.1.6) Durchführung einer Laufstilanalyse
3. Die Prüfungszeit beläuft sich auf jeweils 1:15 Stunden.
3.1) Eine schriftliche Prüfung
3.2) Unterrichtslehrprobe
(2) Anrechnung von fachlichen Inhalten durch vorherige Ausbildungen, Lehrgänge, Studiengänge oder ähnliches sind nicht möglich.
§ 4 schriftliche Prüfung
(1) Die schriftliche Prüfung jeder Trainerausbildung dauert jeweils maximal 1 Stunde und finden zu Beginn des zweiten Ausbildungswochenendes statt.
(2) Der Gegenstand der schriftlichen Prüfung ergibt sich aus den Inhalten des ersten Ausbildungsblock sowie aus dem Buch „Die Laufbibel“ von Dr. Matthias Marquardt.
(3) Die Prüfung besteht aus 30 Multiple choice-Fragen.
(4) Bewertungsschlüssel für die schriftliche Prüfung:
1 Punkt 30-31% der maximal erreichbaren Leistung
2 Punkte 32-38% der maximal erreichbaren Leistung
3 Punkte 39-45% der maximal erreichbaren Leistung
4 Punkte 46-52% der maximal erreichbaren Leistung
5 Punkte 53-59% der maximal erreichbaren Leistung
6 Punkte 60-66% der maximal erreichbaren Leistung
7 Punkte 67-73% der maximal erreichbaren Leistung
8 Punkte 74-80% der maximal erreichbaren Leistung
9 Punkte 81-87% der maximal erreichbaren Leistung
10 Punkte 88% der maximal erreichbaren Leistung oder mehr.
§ 5 Unterrichtslehrprobe
(1) Die Lehrprobe dient dem Nachweis der speziellen Unterrichtsbefähigung. Durch die Lehrprobe ist festzustellen, ob der Prüfling die gewünschte Handlungsfähigkeit erworben hat. Der Prüfling soll nachweisen, dass er die erforderlichen technischen Fertigkeiten beherrscht, die notwendige pädagogischen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und dass er mit den zu vermittelnden Inhalten von einem natural-running-Kurs vertraut ist.
(2) Die Lehrprobe hat eine Dauer von 15 Minuten.
(3) Ein anschließendes reflektierendes Gespräch über den Lehrprobenverlauf ist integrativer Bestandteil der Lehrprobe.
(4) Die Lehrproben werden jeweils von zwei Prüfern abgenommen.
(5) Für die Bewertung der Lehrprobe gelten die Vorschriften entsprechend des § 11 dieser Prüfungsordnung.
§ 6 Mündliche Nachprüfung
(1) Die mündliche Nachprüfung hat eine Dauer von 20-30 Minuten und bezieht sich auf das Ausbildungsgebiet in dem der Prüfling Schwächen vorweist.
(2) In den mündlichen Nachprüfungen soll der Teilnehmer nachweisen, dass er die Zusammenhänge des Prüfungsgebietes erkennt und spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen vermag. In dieser mündlichen Nachprüfung soll ferner festgestellt werden, ob der Kandidat seine Fachkenntnisse auch anwenden kann. Um das festzustellen können praktische Situationen simuliert werden.
(3) Diese mündliche Nachprüfungen wird vor dem Prüfungsausschuss als Gruppen- oder als Einzelprüfungen abgelegt.
§ 7 Urkunde
(1) Nach erfolgreicher Teilnahme am Kurs, bestehen der schiftlichen Prüfling und der Lehrprobe erhält der Ausbildungsteilnehmer von der natural running GmbH eine Urkunde als „natural-running-Trainer“, die ihn zum Abschluss eines Lizenzvertrages berechtigt.
§ 8 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß
(1) Eine Prüfungsleistung innerhalb der Bewegungsanalyseausbildung wird mit 0 Punkten bewertet, wenn der Prüfling einen Prüfungstermin ohne triftige Gründe versäumt oder wenn sie bzw. er nach Beginn der Prüfung ohne triftige Gründe von der Prüfung zurücktritt. Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.
(2) Versucht der Prüfling, das Ergebnis seiner Prüfungsleistung durch Täuschung, z. B. Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel, zu beeinflussen, wird die betreffende Prüfungsleistung mit 0 Punkten.
Ein Ausbildungsteilnehmer der den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört, kann von dem jeweiligen Prüfer nach einer Abmahnung von der Fortsetzung der Prüfungsleistung ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird die betreffende Prüfungsleistung mit 0 Punkten bewertet. Die Gründe für den Ausschluss sind aktenkundig zu machen. In schwerwiegenden Fällen kann der Prüfungsausschuss den Ausbildungsteilnehmer von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen ausschließen.
(3) Belastende Entscheidungen werden dem Prüfling unverzüglich mitgeteilt.
§ 9 Prüfungsausschuss
(1) Der Prüfungsausschuss ist alleinig für die Vergabe der Bezeichnung „natural-running-Trainer“ befähigt.
(2) Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen.
(3) Für die Organisation der natural-running-Trainerausbildung und für die, durch diese Prüfungsordnung, bestehenden Ausbildungsinhalte bildet die natural running GmbH einen Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss besteht aus dem leitenden Prüfer Dr. Matthias Marquardt und einem Zweitprüfer.
(4) Zum Zweitprüfer darf nur bestellt werden, wer die Prüfung zum natural-running-Trainer bereits bestanden hat.
§ 10 Inkrafttreten und Veröffentlichung
(1) Diese Prüfungsordnung tritt mit der Veröffentlichung durch die natural running GmbH in Kraft.
Stand: 23. November 2011