
I. Allgemeines
§ 1 Lizenz
§ 2 Zweck der Prüfung und Ziel der Lizenzsausbildung
§ 3 Fortbildung und Lizenzverlängerung
§ 4 Termine für die lizenzierte natural-running Trainerausbildung
§ 5 Voraussetzungen für die Teilnahme an der natural-running Trainerausbildung
§ 6 Ausbildungsumfang
§ 7 Prüfungen
II. Lizenzprüfung
§ 8 Hausarbeiten
§ 9 Schriftliche Prüfungen
§ 10 Unterrichtslehrprobe
§ 11 Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 12 Bewertungsschlüssel
§ 13 natural-running-Trainerlizenz-Urkunde
§ 14 Nicht bestandene Prüfung
§ 15 Mündliche Nachprüfung
§ 16 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß
III. Schlussbestimmungen
§ 17 Prüfungsausschuss
§ 18 Inkrafttreten und Veröffentlichung
I. Allgemeines
§ 1 Lizenz
(1) Aufgrund der erfolgreichen Teilnahme an der natural-running-Trainerausbildung wird die Berechtigung zum natural-running-Lizenzerwerb und somit zum eigenständigen Leiten von natural-running-Kursen verliehen.
(2) Grundvoraussetzung für das Erlangen der natural-running-Trainerlizenz ist die aktive Teilnahme an allen 60 Unterrichtseinheiten. Die aktive Teilnahme besteht aus mündlichen Beiträgen während der gesamten natural-running- Trainerausbildung und aus der fachkompetenten Teilnahme an den sportpraktischen Veranstaltungen.
§ 2 Zweck der Prüfung und Ziel der Lizenzausbildung
(1) Ziel der Lizenzausbildung ist es den Teilnehmern die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so zu vermitteln, dass sie eigenständig natural-running-Kurse leiten können, zur kritischen Einordnung wissenschaftlichen Erkenntnisse und zu verantwortlichem Handeln befähigt werden. Die Ausgabe der Lizenz bildet den handlungsqualifizierenden Abschluss der natural-running-Trainerausbildung.
(2) Als lizenzierter natural-running-Trainer führen sie eigenständig natural-running Kurse durch. Die natural-running-Kurse beinhalten acht Unterrichtseinheit à 90 Minuten zum Preis von 99,- Euro. Die Kurse werden lokal von Ihnen beworben und bundesweit über natural running und www.natural-running.com angeboten.
§ 3 Fortbildung und Lizenzverlängerung
(1) Die natural running GmbH führt Fortbildungen auch zur Lizenzverlängerung durch, damit Sie immer über die neuesten Entwicklungen in Lauftechnik, Biomechanik und Sportschuhversorgung informiert sind.
(2) Genauso wie bei der eigentlichen Trainerlizenzausbildung beinhaltet der Fortbildungslehrgang eine Fertigkeits- und Kenntnisprüfung und wird mit einer Urkunde bescheinigt.
(3) Die Lizenz wird auf eine Dauer von 2 Jahren erteilt und kann dann durch einen eintägigen Auffrischungs- und/oder Vertiefungslehrgang bei Dr. Marquardt für weitere 2 Jahre verlängert werden. Kurse hierzu werden von Dr. Marquardt jährlich Angeboten.
§ 4 Termine für die lizenzierte natural-running-Trainerausbildung
(1) Die natural running GmbH bestimmt in der Regel einen Ausbildungslehrgang pro Jahr.
(2) Die natural running GmbH veröffentlicht die Termine für diesen Ausbildungslehrgang einschließlich der Anmeldefrist in geeigneter Weise mindestens einen Monat vor Ablauf der Anmeldefrist.
§ 5 Voraussetzungen für die Teilnahme an der natural-running-Trainerausbildung
(1) Fristgerechte Anmeldung und die Anerkennung der AGBs.
(2) Der Teilnehmer muss im Besitz eines Übungsleiter- bzw. Trainerscheins sein, eine (para-) medizinische Ausbildung abgeschlossen haben, Dipl.-Sportlehrer, Physiotherapeut oder eine ähnliche Qualifikation mitbringen.
Mit der Anmeldung ist eine Aufstellung über die berufliche Qualifikation und die Qualifikation als Trainer einzureichen. Dr. Marquardt kann eine Anmeldung ablehnen, sofern der Interessent nicht die erforderliche Vorbildung aufweist.
(3) Vor der Teilnahme an der natural-running-Trainerausbildung muss jeder Lizenzanwärter an einem offiziellen natural-running-Kurs teilgenommen haben. Die Termine für alle natural-running-Kurse sind unter www.natural-running.com veröffentlicht.
(4) Der Teilnehmer muss in der Lage sein, zehn Kilometer in weniger als einer Stunde läuferisch zurück zu legen.
(5) Als angehender natural-running-Trainer muss der Lizenzanwärter die körperlichen Fähigkeiten haben, alle Übungen vormachen zu können bzw. Inhalte selbst wie ein Teilnehmer seines Kurses durchführen zu können.
(6) Wünschenswert ist Erfahrung im Leiten von Gruppen, eine eigene vorbildliche Bewegungsleistung und Motivationsfähigkeit.
§ 6 Ausbildungsumfang
(1) Die Ausbildung zum natural-running-Lizenztrainer beträgt 60 Unterrichtsstunden und teilt sich in drei Wochenendblöcke auf.
1. Davon entfallen für die Vermittlung von Fachwissen in Form von Vorträgen 19,5 Stunden.
1.1) natural-running Konzept
1.2) Leistungsphysiologie, Grundlagen der Stoffwechselphysiologie
1.3) Grundlagen Trainingslehre, Herzfrequenz, Borg-Skala, Leistungsdiagnostik, Laktatwerte, Trainingsbereiche.
1.4) Grundlagen der Laufbewegung
1.5) Videoanalyse
1.6) Grundlagen der Erwachsenenpädagogik
1.7) Umgang mit heterogenen Gruppen
1.8) natural-running Kurskonzept, Unterrichtskonzept
1.9) Bewegungsapparat, Muskuläre Dysbalance, Muskelfunktionstest
1.10) Sportwissenschaftliche Grundlagen, Koordinationstraining
1.11) Biomechanik, Schuhversorgung
1.12) Sportschuhbau aus Herstellersicht
1.13) natural-running Kurse, Marketing, Kooperationspartner
1.14) Biomechanik des Laufens
1.15) Grundlagen und Ziele der Bewegungsanalys
2. Für die praktische Unterrichtsinhalte entfallen 17,5 Stunden.
2.1) Durchführung einer Leistungsdiagnostik
2.2) Umgang mit Pulsuhren
2.3) Das natural-running Konzept
2.4) Pädagogik, praktische Unterrichtsgestaltung
2.5) Kraft- und Stretchingübungen
2.6) core stability Praxis
2.7) natural-running Lauf-ABC
2.8) Durchführung Laufstilanalyse
2.9) Durchführung einer Bewegungsanalyse
2.10) motion Quest
3. Für die Vermittlung von Fachwissen in Form von kleinen Workshops oder kreativ-gestalterischen Gruppenarbeit entfallen 10 Stunden.
3.1) Pädagogik, praktische Unterrichtsgestaltung
3.2) Bewegungsapparat, funktionelle Anatomie Fuß, Knie, Becken, Wirbelsäule
3.3) NTG-Messung
3.4) Laufstilanalyse, Durchführung und Auswertung durch Teilnehmer
4. Die Prüfungszeit beläuft sich auf insgesamt 3 Stunden.
4.1) Schriftliche Prüfungen
4.2) Präsentation einer Hausarbeit
4.3) Unterrichtslehrprobe
5. Hinzu kommt ca. 1,5 Stunde für die selbstständige Anfertigung der Hausarbeit.
(2) Anrechnung von fachlichen Inhalten durch vorherige Ausbildungen, Lehrgänge, Studiengänge oder ähnliches sind nicht möglich.
§ 7 Prüfungen
(1) Zu den Prüfungen zählen eine selbstständig angefertigte Hausarbeit und deren Präsentation inklusive Handout für alle Teilnehmer, zwei schriftliche, 60-minütige Prüfungen zu Beginn des zweiten und dritten Ausbildungsblocks, sowie eine Unterrichtslehrprobe.
(2) Grundsätzlich ist die Teilnahme an allen 60 Unterrichtsstunden Pflicht für das Erlangen der natural-running-Trainerlizenz. Ist der Prüfling jedoch aus ärztlich attestierten Gründen nicht in der Lage an allen Unterrichtstunden teilzunehmen, behält sich die natural running GmbH eine individuelle Lösung für das erlangen der Trainerlizenz vor. Ähnliches gilt für verpasste Unterrichtstunden aufgrund höherer Gewalt.
II. Lizenzprüfung
§ 8 Hausarbeiten
(1) Die Ausgabe des Themas der Hausarbeit erfolgt durch eine Person des Prüfungsausschusses am Ende des ersten und zweiten Ausbildungsblocks.
(2) Zur Bearbeitung hat der Kandidat Zeit bis zum jeweils nächsten Ausbildungswochenende.
(3) Gegenstand der Hausarbeit sind die Themen aus dem aktuellen Ausbildungsblock. Die Bearbeitung des Themas soll in erster Linie eine Wiederholung des geforderten Unterrichtsstoffs darstellen. Wobei deutlich werden soll, dass die Ausbildungsinhalte angewendet werden können.
(4) Für die Bearbeitung ist die Nutzung der ausgehändigten Unterrichtsmaterialen, die eigenen Mitschriften während der Ausbildungszeit und das Buch ‹‹Die Laufbibel – Das Basiswerk für gesundes Laufen›› von Dr. Matthias Marquardt ausreichend. Andere Quellen sowie Zitate müssen kenntlich gemacht werden.
(5) Zu Beginn des folgenden Ausbildungswochenendes hat der Teilnehmer sein Hausarbeitsthema in einem Vortrag von maximal 10 Minuten den anderen Ausbildungsteilnehmern vorzustellen.
(6) Weiterhin hat er für die anderen Ausbildungsteilnehmer ein 1-seitiges Handout anzufertigen. Auf dem Handout sind der Name des Verfassers und das Hausarbeitsthema zu vermerken. Als einheitliche Vorgabe gilt Schriftart Verdana und Schriftgröße 10.
(7) Wird die Hausarbeit nicht fristgemäß abgeliefert wird sie gemäß § 12 Abs. 1 mit 0 Punkten bewertet.
(8) Für die Bewertung der Hausarbeit gelten die Vorschriften entsprechend des § 11 dieser Prüfungsordnung.
§ 9 Schriftliche Prüfungen
(1) Die zwei schriftliche Prüfungen dauern jeweils maximal 1 Stunde und finden zu Beginn des zweiten und dritten Ausbildungsblock statt.
(2) Der Gegenstand der schriftlichen Prüfung ergibt sich aus den Inhalten des ersten und zweiten Ausbildungsblock sowie aus dem Buch ‹‹Die Laufbibel – Das Basiswerk für gesundes Laufen›› von Dr. Matthias Marquardt, dass zu Beginn des Ausbildungslehrgangs ausgegeben wird.
(3) Die Prüfung besteht aus 12 Fragen, die stichwortartig beantwortet werden sollen.
(4) Für die Bewertung der schriftlichen Prüfungen gelten die Vorschriften des § 11 dieser Prüfungsordnung.
§ 10 Unterrichtslehrprobe
(1) Die Lehrprobe dient dem Nachweis der speziellen Unterrichtsbefähigung. Durch die Lehrprobe ist festzustellen, ob der Prüfling die gewünschte Handlungsfähigkeit erworben hat. Der Prüfling soll nachweisen, dass er die erforderlichen technischen Fertigkeiten beherrscht, die notwendige pädagogischen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und dass er mit den zu vermittelnden Inhalten von einem natural-running-Kurs vertraut ist.
(2) Die Lehrprobe hat eine Dauer von 15 Minuten.
(3) Ein anschließendes reflektierendes Gespräch über den Lehrprobenverlauf ist integrativer Bestandteil der Lehrprobe.
(4) Die Lehrproben werden jeweils von zwei Prüfern abgenommen. Zusätzlich hat mindestens ein weiterer Ausbildungsteilnehmer den Beisitz bei der Unterrichtseinheit.
(5) Für die Bewertung der Lehrprobe gelten die Vorschriften entsprechend des § 11 dieser Prüfungsordnung.
§ 11 Bewertung der Prüfungsleistungen
(1) Die Bewertung erfolgt in Form des Punkte-Systems nach § 12.
(2) Bei der Vergabe der Punkte werden die Hausarbeit mit Präsentation und Handout, die beiden schriftlichen Prüfungen und die Lehrprobe getrennt von einander betrachtet. Maximal können in den einzelnen Bereichen 10 Punkte erreicht werden. Also maximal insgesamt 40 Punkte:
10 Punkte Hausarbeit
10 Punkte Erste schriftliche Prüfung
10 Punkte Zweite schriftliche Prüfung
10 Punkte Lehrprobe
(3) Die natural-running Trainerlizenz wird vergeben, wenn in sämtliche Prüfungsleistungen mindestens 6 Punkte gemäß § 12 erreicht worden sind.
§12 Bewertungsschlüssel
(1) Teilbereich „Theoretische Grundlagen des natural-running und Lehrkompetenz“.
Die Leistungen sind in mündlicher und schriftlicher Form in der Hausarbeit sowie durch die Lehrprobe zum Abschluss der Trainerausbildung zu erbringen.
0 Punkte Es liegt keine erbrachte Leistung vor.
1 Punkt Theoretische Grundkenntnisse zur Sportart sind nur ansatzweise vorhanden.
2 Punkte Theoretische Grundkenntnisse sind stark lückenhaft.
3-5 Punkte Theoretische Grundkenntnisse sind vorhanden, weisen aber in einzelnen Aspekten noch starke Lücken auf.
6 Punkte Es liegen ausreichende theoretische Kenntnisse zum natural running sowie zu deren Vermittlung vor.
7 Punkte Theoretische Kenntnisse sowie Vermittlungskompetenz sind zufrieden stellend.
8 Punkte Theoretische Kenntnisse sowie Vermittlungskompetenz sind überdurchschnittlich.
9 Punkte Theoretische Kenntnisse sowie Vermittlungskompetenz entsprechen den Anforderungen in besonderem Maße.
10 Punkte Theoretische Kenntnisse sowie Vermittlungskompetenz sind hervorragend.
(2) Teilbereich „Schriftliche Prüfung“
1 Punkt 30-31% der maximal erreichbaren Leistung
2 Punkte 32-38% der maximal erreichbaren Leistung
3 Punkte 39-45% der maximal erreichbaren Leistung
4 Punkte 46-52% der maximal erreichbaren Leistung
5 Punkte 53-59% der maximal erreichbaren Leistung
6 Punkte 60-66% der maximal erreichbaren Leistung
7 Punkte 67-73% der maximal erreichbaren Leistung
8 Punkte 74-80% der maximal erreichbaren Leistung
9 Punkte 81-87% der maximal erreichbaren Leistung
10 Punkte 88% der maximal erreichbaren Leistung oder mehr.
§ 13 natural-running Trainerlizenz Urkunde
(1) Nach erfolgreicher Teilnahme erhält der Prüfling von der natural running GmbH eine Urkunde, die als offiziell anerkannte Trainerlizenz dient.
(2) Diese Trainerlizenz-Urkunde enthält:
· die Bezeichnung „lizensierter natural-running-Trainer“
· die Personalien des Prüflings (Name, Vorname, Geburtsdatum)
· das Datum des Bestehens der Prüfung,
· die Unterschriften des Prüfungsausschuss
· einen Stempel der natural running GmbH
§ 14 Nicht bestandene Prüfung
(1) Erfüllt der Prüfling nicht die Anforderungen nach §11 Abs. 3, kann dem Prüfling keine Trainerlizenz ausgestellt werden.
(2) Der Prüfling wird davon mündlich in Kenntnis gesetzt.
(3) Wird die Leistung in mehr als einem Prüfungsteilbereich mit weniger als 6 Punkten bewertet, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
(4) Ist die Leistung des Prüflings nur in einem Bereich nicht ausreichend kann sich der Lizenzanwärter in eine mündliche Nachprüfung direkt im Anschluss an die Trainerausbildung begeben.
§ 15 Mündliche Nachprüfung
(1) Die mündliche Nachprüfung hat eine Dauer von 20-30 Minuten und bezieht sich auf das Ausbildungsgebiet in dem der Prüfling Schwächen vorweist.
(2) In den mündlichen Nachprüfungen soll der Teilnehmer nachweisen, dass er die Zusammenhänge des Prüfungsgebietes erkennt und spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen vermag. In dieser mündlichen Nachprüfung soll ferner festgestellt werden, ob der Kandidat seine Fachkenntnisse auch anwenden kann. Um das festzustellen können praktische Situationen simuliert werden.
(3) Diese mündliche Nachprüfungen wird vor dem Prüfungsausschuss als Gruppen- oder als Einzelprüfungen abgelegt.
§ 16 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß
(1) Eine Prüfungsleistung innerhalb der natural-running Trainerausbildung wird mit 0 Punkten bewertet, wenn der Prüfling einen Prüfungstermin ohne triftige Gründe versäumt oder wenn sie bzw. er nach Beginn der Prüfung ohne triftige Gründe von der Prüfung zurücktritt. Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.
(2) Der Prüfling kann sich bis spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen abmelden. Die nach Ablauf dieser Frist für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit des Prüflings kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden. Erkennt der Prüfungsausschuss die Gründe an, wird dem Prüfling dies schriftlich mitgeteilt und ein neuer Termin festgesetzt. Die bereits vorliegenden Prüfungsergebnisse sind in diesem Fall anzurechnen.
(3) Versucht der Prüfling, das Ergebnis seiner Prüfungsleistung durch Täuschung, z. B. Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel, zu beeinflussen, wird die betreffende Prüfungsleistung mit 0 Punkten.
Ein Ausbildungsteilnehmer der den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört, kann von dem jeweiligen Prüfer nach einer Abmahnung von der Fortsetzung der Prüfungsleistung ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird die betreffende Prüfungsleistung mit 0 Punkten bewertet. Die Gründe für den Ausschluss sind aktenkundig zu machen. In schwerwiegenden Fällen kann der Prüfungsausschuss den Ausbildungsteilnehmer von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen ausschließen.
(4) Belastende Entscheidungen sind dem Prüfling unverzüglich mitzuteilen, zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.
III. Schlussbestimmungen
§ 17 Prüfungsausschuss
(1) Der Prüfungsausschuss ist alleinig für die Vergabe der natural-running-Trainerlizenz befähigt.
(2) Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen. Mindestens einmal im Jahr, berichtet der Prüfungsausschuss dem Geschäftsführer der natural running GmbH, Hans-Jörg Marquardt, über die Entwicklung der natural-running-Trainerausbildung. Des Weiteren gibt der Prüfungsausschuss Anregungen zur Reform der Prüfungsordnung und der Ausbildungsinhalte.
(3) Für die Organisation der natural-running-Trainerausbildung und für die, durch diese Prüfungsordnung, bestehenden Ausbildungsinhalte bildet die natural running GmbH einen Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss besteht aus dem leitenden Prüfer Dr. Matthias Marquardt und einem Zweitprüfer.
(4) Zum Zweitprüfer darf nur bestellt werden, wer mindestens die natural-running-Trainerlizenz abgelegt und natural-running-Kurse angeboten hat.
(5) Beide Prüfer bewerten die Prüfungsleistungen selbstständig. Für das
Endergebnis ist das arithmetische Mittel ihrer Einzelergebnisse entscheidend.
§ 18 Inkrafttreten und Veröffentlichung
(1) Diese Prüfungsordnung tritt mit der Veröffentlichung durch die natural running GmbH in Kraft.
Stand: Oktober 2007