Bewegungsanalyse-Ausbildung|Prüfungsordnung

I. Allgemeines

§ 1       Lizenz
§ 2       Zweck der Prüfung und Ziel der Lizenzausbildung
§ 3       Fortbildung und Lizenzverlängerung
§ 4       Termine für die lizenzierte Natural-running-Bewegungsanalyseausbildung
§ 5       Voraussetzungen für die Teilnahme an der Natural-running-Bewegungsanalyseausbildung
§ 6       Ausbildungsumfang
§ 7       Prüfungen

II. Lizenzprüfung

§ 8       Schriftliche Prüfungen
§ 9       Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 10      Bewertungsschlüssel
§ 11      Urkunde der Natural-running-Bewegungsanalyseausbildung
§ 12      Nicht bestandene Prüfung
§ 13      Mündliche Nachprüfung
§ 14      Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß

III. Schlussbestimmungen

§ 15      Prüfungsausschuss
§ 16      Inkrafttreten und Veröffentlichung


I. Allgemeines

§ 1       Lizenz

(1) Aufgrund der erfolgreichen Teilnahme an der natural-running-Bewegungsanalyseausbildung wird die Lizenz zum eigenständigen Durchführen von Bewegungsanalysen nach dem Analyseschema von Dr. Marquardt verliehen.

(2) Grundvoraussetzung für das Erlangen der Lizenz des natural-running-Bewegungsanalysten ist die aktive Teilnahme an allen 37 Unterrichtseinheiten, d.h. an Grund- und Aufbaukurs. Die aktive Teilnahme besteht aus mündlichen Beiträgen während beider Module der natural-running-Bewegungsanalyseausbildung und aus der fachkompetenten Teilnahme an den praktischen Veranstaltungen.


§ 2       Zweck der Prüfung und Ziel der Lizenzausbildung

(1) Ziel der Lizenzausbildung ist es den Teilnehmern die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so zu vermitteln, dass sie eigenständig eine videogestütze Bewegungsanalyse durchführen können, zur kritischen Einordnung wissenschaftlichen Erkenntnisse und zu verantwortlichem Handeln befähigt werden. Die Ausgabe der Lizenz bildet den handlungsqualifizierenden Abschluss der natural-running-Bewegungsanalyseausbildung.

(2) Als lizenzierter natural-running-Bewegungsanalyst führen sie eigenständig Bewegungsanalysen durch. Die Analysen werden lokal von Ihnen beworben und bundesweit über natural running und www.natural-running.com angeboten.


§ 3       Fortbildung und Lizenzverlängerung

(1) Die natural running GmbH führt Fortbildungen auch zur Lizenzverlängerung durch, damit Sie immer über die neuesten Entwicklungen in Lauftechnik, Biomechanik und Sportschuhversorgung informiert sind.

(2) Genauso wie bei der eigentlichen natural-running-Bewegungsanalyseausbildung beinhaltet der Fortbildungslehrgang eine Fertigkeits- und Kenntnisprüfung und wird mit einer Urkunde bescheinigt.

(3) Die Lizenz wird auf eine Dauer von 2 Jahren erteilt und kann dann durch einen eintägigen Auffrischungs- und/oder Vertiefungslehrgang bei Dr. Marquardt für weitere 2 Jahre verlängert werden. Kurse hierzu werden von Dr. Marquardt jährlich Angeboten.


§ 4       Termine für die lizenzierte natural-running-Bewegungsanalyseausbildung

(1) Die natural running GmbH bestimmt in der Regel wenigstens einen Ausbildungslehrgang pro Jahr für den Grundkurs, sowie einen Ausbildungslehrgang pro Jahr für den Aufbaukurs.

(2) Die natural running GmbH veröffentlicht die Termine für diese Ausbildungslehrgänge einschließlich der Anmeldefrist in geeigneter Weise mindestens einen Monat vor Ablauf der Anmeldefrist.


§ 5       Voraussetzungen für die Teilnahme an der natural-running-Bewegungsanalyseausbildung 

(1) Fristgerechte Anmeldung und die Anerkennung der AGBs.

(2) Wünschenswert ist Erfahrung in der Bewegungsanalyse und Motivationsfähigkeit.


§ 6       Ausbildungsumfang

(1) Die Ausbildung zum natural-running-Bewegungsanalysten besteht aus zwei Modulen, dem Grundkurs (3 Ausbildungstage) und dem Aufbaukurs (2 Ausbildungstage).

1)         Während des Grundkurses entfallen auf die Vermittlung von Fachwissen in Form von Vorträgen 15 Stunden,
            in Form von praktischen Einheiten 2 Stunden und in Form von Workshops 5 Stunden.
1.1)      Anatomie
1.2)      Statische Analyse des Körpers
1.3)      Theorie der Laufbewegung.
1.4)      Winkel, Messpunkte und ihre Interpretation
1.5)      Markierung
1.6)      Software
1.7)      Lauflabor
1.8)      Typische Fehler in der Bewegungsanalyse
1.9)      Therapie der Laufbeschwerden (Grundkenntnisse)
1.10)     Praktische Durchführung der Bewegungsanalyse

2)         Die Prüfungszeit im Rahmen des Grundkurses beträgt 1 Stunde und besteht aus einer schriftlichen Prüfung
           (Multiple-Choice).

3)        Während des Aufbaukurses entfallen auf die Vermittlung von Fachwissen in Form von Vorträgen 3 Stunden, in Form
           von praktischen Einheiten 5 Stunden und in Form von Workshops 6 Stunden.
3.1)      Therapie der Laufbeschwerden (Grundkenntnisse)
3.2)      Praktische Durchführung der Bewegungsanalyse
3.3)      Marketing
3.4)      Untersuchungsablauf / Analyseschema zur Durchführung einer Bewegungsanalyse
3.5)      Prüfung
3.6)      Abschlussbesprechung

4)         Die Prüfungszeit im Rahmen des Aufbaukurses beträgt 1 Stunde und besteht in der Ausarbeitung eines
            Therapieplans anhand eines Falleispiels.


(2) Anrechnung von fachlichen Inhalten durch vorherige Ausbildungen, Lehrgänge, Studiengänge oder ähnliches sind nicht möglich.


§ 7       Prüfungen

(1) Zu den Prüfungen zählen eine schriftliche Prüfung mit nach dem Multiple-Choice-Prinzip mit Einfachauswahl am Ende des Grundkurses, sowie die Ausarbeitung eines Therapieplans anhand eines Fallbeispiels am Ende des Aufbaukurses. Letzteres beinhaltet die Messung, Benennung und Interpretation der gelehrten Winkel, sowie die Anwendung des Analyseschemas nach Dr. Marquardt und die daraus folgenden Therapiempfehlungen.

(2) Grundsätzlich ist die Teilnahme an beiden Kursen (Grund-und Aufbaukurs) Pflicht für das Erlangen der Bewegungsanalyse-Lizenz. Ist der Prüfling jedoch aus ärztlich attestierten Gründen nicht in der Lage an allen Unterrichtstunden teilzunehmen, behält sich die natural running GmbH eine individuelle Lösung für das Erlangen der Lizenz vor. Ähnliches gilt für verpasste Unterrichtstunden aufgrund höherer Gewalt.


II. Lizenzprüfung

§ 8       Schriftliche Prüfungen

(1) Die schriftliche Prüfung und die praktische Prüfung dauern jeweils maximal 1 Stunde und finden am letzten Tag des jeweiligen Kurses statt.

(2) Der Gegenstand der Prüfungen ergibt sich aus den gelehrten Inhalten der vorangegangenen Ausbildungstage sowie aus dem Begleit-Skript, das vor Beginn der Ausbildung den Teilnehmern ausgehändigt wird.

(3) Die schriftliche Prüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen mit Einfachauswahl.

(4) Die praktische Prüfung besteht aus der Messung, Benennung und Interpretation der gelehrten Winkel, sowie der Anwendung des Analyseschemas nach Dr. Marquardt und der Ausformulierung der daraus folgenden Therapiempfehlungen.

(5) Für die Bewertung der Prüfungen gelten die Vorschriften des § 10 dieser Prüfungsordnung.


§ 9       Bewertung der Prüfungsleistungen

(1) Die Bewertung erfolgt in Form des Punkte-Systems nach § 10.

(2) Maximal können in der schriftlichen, wie auch in der praktischen Prüfung je 40 Punkte erreicht werden.

(3) Die Bewegungsanalyse-Lizenz wird vergeben, wenn in den beiden Teilprüfungen (schriftliche Prüfung und praktische Prüfung) mindestens 60% gemäß § 10 erreicht worden sind. Das entspricht einer Mindestpunktzahl von 24 Punkten in jedem Prüfungsteil (schriftlich und praktisch).


§10       Bewertungsschlüssel

(1) Theoretische und praktische Grundlagen der Bewegungsanalyse

Die Leistungen sind in schriftlicher Form zum Abschluss des jeweiligen Kurses zu erbringen. Es gilt folgender Bewertungsschlüssel:

00-03 Punkte                Es liegt keine erbrachte Leistung vor.
04-07 Punkte                Theoretische Grundkenntnisse zur Bewegungsanalyse sind nur ansatzweise vorhanden.
08-11 Punkte                Theoretische Grundkenntnisse sind stark lückenhaft.
12-20 Punkte                Theoretische Grundkenntnisse sind vorhanden, weisen aber in einzelnen Aspekten noch starke
                                   Lücken auf.
21-24 Punkte                Es liegen ausreichende theoretische Kenntnisse zur Bewegungsanalyse sowie zu deren Durchführung
                                   vor.
25-28 Punkte                Theoretische Kenntnisse sowie Durchführungskompetenz sind zufrieden stellend.
29-32 Punkte                Theoretische Kenntnisse sowie Durchführungskompetenz sind überdurchschnittlich.
33-36 Punkte                Theoretische Kenntnisse sowie Durchführungskompetenz entsprechen den Anforderungen in
                                   besonderem Maße.
37-40 Punkte                Theoretische Kenntnisse sowie Durchführungskompetenz sind hervorragend.


§ 11      Bewegungsanalyse Urkunde

(1) Nach erfolgreicher Teilnahme erhält der Prüfling von der natural running GmbH eine Urkunde, die als offiziell anerkannte Bewegungsanalyse Medical Lizenz dient.

(2) Diese Bewegungsanalyse-Urkunde enthält:

·         die Bezeichnung "lizensierter natural-running-Bewegungsanalyst"
·         die Personalien des Prüflings (Name, Vorname, Geburtsdatum)
·         das Datum des Bestehens der Prüfung,
·         die Unterschriften des Prüfungsausschuss
·         einen Stempel der natural running GmbH


§ 12      Nicht bestandene Prüfung

(1) Erfüllt der Prüfling nicht die Anforderungen nach §9 Abs. 3, kann dem Prüfling keine natural-running-Bewegungsanalyselizenz ausgestellt werden.

(2) Der Prüfling wird davon mündlich in Kenntnis gesetzt.

(3) Wird die Leistung in mehr als einem Prüfungsteilbereich mit weniger als 6 Punkten bewertet, gilt die Prüfung als nicht bestanden.

(4) Ist die Leistung des Prüflings nur in einem Bereich nicht ausreichend kann sich der Lizenzanwärter in eine mündliche Nachprüfung direkt im Anschluss an die Ausbildung begeben.


§ 13      Mündliche Nachprüfung

(1) Die mündliche Nachprüfung hat eine Dauer von 20-30 Minuten und bezieht sich auf das Ausbildungsgebiet in dem der Prüfling Schwächen vorweist.

(2) In den mündlichen Nachprüfungen soll der Teilnehmer nachweisen, dass er die Zusammenhänge des Prüfungsgebietes erkennt und spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen vermag. In dieser mündlichen Nachprüfung soll ferner festgestellt werden, ob der Kandidat seine Fachkenntnisse auch anwenden kann. Um das festzustellen können praktische Situationen simuliert werden.

(3) Diese mündliche Nachprüfungen wird vor dem Prüfungsausschuss als Gruppen- oder als Einzelprüfungen abgelegt.


§ 14      Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß

(1) Eine Prüfungsleistung innerhalb der natural-running-Bewegungsanalyseausbildung wird mit 0 Punkten bewertet, wenn der Prüfling einen Prüfungstermin ohne triftige Gründe versäumt oder wenn sie bzw. er nach Beginn der Prüfung ohne triftige Gründe von der Prüfung zurücktritt. Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.

(2) Der Prüfling kann sich bis spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen abmelden. Die nach Ablauf dieser Frist für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit des Prüflings kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden. Erkennt der Prüfungsausschuss die Gründe an, wird dem Prüfling dies schriftlich mitgeteilt und ein neuer Termin festgesetzt. Die bereits vorliegenden Prüfungsergebnisse sind in diesem Fall anzurechnen.

(3) Versucht der Prüfling, das Ergebnis seiner Prüfungsleistung durch Täuschung, z. B. Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel, zu beeinflussen, wird die betreffende Prüfungsleistung mit 0 Punkten.
Ein Ausbildungsteilnehmer der den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört, kann von dem jeweiligen Prüfer nach einer Abmahnung von der Fortsetzung der Prüfungsleistung ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird die betreffende Prüfungsleistung mit 0 Punkten bewertet. Die Gründe für den Ausschluss sind aktenkundig zu machen. In schwerwiegenden Fällen kann der Prüfungsausschuss den Ausbildungsteilnehmer von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen ausschließen.

(4) Belastende Entscheidungen sind dem Prüfling unverzüglich mitzuteilen, zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.



III. Schlussbestimmungen

§ 15      Prüfungsausschuss

(1) Der Prüfungsausschuss ist alleinig für die Vergabe der Bewegungsanalyse-Lizenz befähigt.

(2) Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen. Mindestens einmal im Jahr, berichtet der Prüfungsausschuss dem Geschäftsführer der natural running GmbH, Hans-Jörg Marquardt, über die Entwicklung der natural-running-Bewegungsanalyseausbildung. Des Weiteren gibt der Prüfungsausschuss Anregungen zur Reform der Prüfungsordnung und der Ausbildungsinhalte.

(3) Für die Organisation der natural-running-Bewegungsanalyseausbildung und für die, durch diese Prüfungsordnung, bestehenden Ausbildungsinhalte bildet die natural running GmbH einen Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss besteht aus dem leitenden Prüfer Dr. Matthias Marquardt und einem Zweitprüfer.

(4) Zum Zweitprüfer darf nur bestellt werden, wer mindestens die natural-running-Bewegungsanalyseausbildung abgelegt und praktische Erfahrung in der Durchführung von Bewegungsanalysen hat.

(5) Beide Prüfer bewerten die Prüfungsleistungen selbstständig. Für das Endergebnis ist das arithmetische Mittel ihrer Einzelergebnisse entscheidend.


§ 16      Inkrafttreten und Veröffentlichung

(1) Diese Prüfungsordnung tritt mit der Veröffentlichung durch die natural running GmbH in Kraft.

Stand: 7. April 2010

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